Rechtsanwalt Martin Herda                       

Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen in den Bereichen

Verkehrsrecht, Mietrecht, Familienrecht und Erbrecht.

 

Verkehrsrecht:

 

Hierzu zählen in ester Linie Mandate aus dem Verkehrszivilrecht, also beispielweise Forderungen auf Schadensersatz für einen Unfall, Geltendmachung von Entschädigung für Nutzungsausfall oder Kosten für einen Mietwagen, Schmerzensgeld, Wertminderung u.a.m. Daneben werden selbstverständlich auch Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet, also die Vertretung bei einem Bußgeldbescheid oder bei der Androhung von Verwarnungsgeld. Schließlich gehört hierher auch die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, etwa bei Unfallflucht, Trunkenheit oder Personenschaden.

 

Mietrecht:

 

Die Beratung und Vertretung insbesondere bei Mieterhöhung, Kündigung oder einem Mangel der Wohnung, aber auch die Prüfung der Abrechnung über Nebenkosten, also Betriebskosten und Heizkosten, ist ein weiterer Schwerpunkt. Selbstverständlich kann auch der Mietvertrag überprüft werden. Sowohl bei Wohnraum bzw. Wohnungseigentum als auch bei Gewerberaum kann die Übernahme des Mandats erfolgen.

 

Familienrecht:

 

Hierzu gehören in erster Linie Beratung und Vertretung bei Trennung oder Scheidung nebst Versorgungsausgleich sowie die Klärung von Unterhalt für den Ehegatten, der  Zugewinnausgleich, die Regelung der Rechte an der Ehewohnung und die Teilung von Hausrat. Ist ein Kind vorhanden, sind auch das Sorgerecht bzw. das Umgangsrecht sowie der Unterhalt für das Kind oftmals Streitpunkte. Aber auch im Vorfeld einer Ehe- schließung kann anwaltliche Beratung im Hinblick auf einen Ehevertrag sinnvoll sein.

 

Erbrecht:

 

Dabei ist in erster Linie an die Beratung im Hinblick auf ein Testament zu denken, welches in der Regel auch ohne notarielle Beurkundung wirksam errichtet und beim Nachlaßgericht hinterlegt werden kann. Aber auch die anwaltliche Vertretung bei Nachlaßangelegenheiten,  beispielsweise die Geltendmachung eines Auskunftsan-spruchs, etwa beim Pflichtteil, wird übernommen. Neben der letzwilligen Verfügung mit dem Gedanken an andere sollte jeder aber auch an sich selbst denken, damit im unfall- oder krankheitsbedingten Notfall die persönlichen Angelegenheiten möglichst nach der eigenen Vorstellung geregelt werden. Daher wird auch die Beratung bei der Abfassung einer Vorsorgevollmacht bzw. eines Patiententestaments angeboten.

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